Was du vorher wissen solltest
Balkonkraftwerke sind legal, aber nicht überall ohne Weiteres erlaubt. Der Teaser:
- Mieter sollten vor Montage die Vermieter-Erlaubnis einholen; § 554 BGB stärkt den Anspruch, ersetzt aber keine sichere Ausführung
- Jedes Balkonkraftwerk muss im MaStR angemeldet werden
- Wohnungseigentümer haben nach § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG einen Anspruch auf Gestattung — aber erst nach einem Gestattungsbeschluss (BGH, 18.07.2025, V ZR 29/24); die Gemeinschaft darf Details der Ausführung regeln
- Anschlussart und Produktnorm hängen von Wechselrichterleistung, Modulleistung und Schutzmaßnahmen ab
- Der Netzbetreiber prüft nach MaStR-Registrierung, ob ein Zählerwechsel nötig ist
Die wichtigsten Themen
§ 554 BGB
Mieter haben Rechte — aber nicht immer
Vermieter dürfen nicht beliebig ablehnen, aber Zumutbarkeit und sichere Ausführung bleiben Einzelfallfragen.
Mehr lesen →MaStR Anmeldung
5 Minuten online, Schritt für Schritt
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist Pflicht. Wir zeigen dir, wie du das in 5 Minuten erledigst.
Mehr lesen →Schuko vs. Wieland
Was brauchst du wirklich?
Schuko ist möglich, aber an Norm- und Sicherheitsdetails gebunden. Wir erklären den konservativen Unterschied.
Mehr lesen →Zweirichtungszähler
Wann braucht man ihn?
Wenn dein Zähler nur vorwärts läuft, brauchst du einen Zweirichtungszähler. Oft ist der Austausch kostenlos.
Mehr lesen →§ 554 BGB — was Mieter verlangen können
§ 554 BGB nennt Steckersolargeräte ausdrücklich. Mieter können verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen zur Stromerzeugung durch Steckersolargeräte erlaubt. Der Anspruch besteht aber nicht, wenn die konkrete Veränderung dem Vermieter unzumutbar ist.
Gute Nachricht
Steckersolargeräte sind keine bloße Grauzone mehr. Das Gesetz gibt Mietern einen ausdrücklichen Erlaubnisanspruch für passende bauliche Veränderungen.
Einschränkung
Der Anspruch bedeutet nicht: einfach ohne Abstimmung montieren. Befestigung, Optik, Brandschutz und Rückbau können weiterhin sachlich geregelt werden.
MaStR Anmeldung — in 5 Minuten erledigt
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Steckerfertige Anlagen müssen dort registriert werden; für kleine Anlagen ist der Prozess vereinfacht.
- 1Gehe auf marktstammdatenregister.de — Solaranlage anmelden
- 2Registriere dich oder logge dich ein
- 3Wähle „Neue Solaranlage anmelden“
- 4Trage Modulleistung und Wechselrichterleistung getrennt ein (vereinfachter Rahmen: bis 2.000 W Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung)
- 5Gib den Steckertyp und weitere technische Daten ein
- 6Absenden — fertig, du bekommst eine Bestätigung per E-Mail
Schuko vs. Wieland — was brauchst du?
Schuko-Stecker
Der normale Haushaltsstecker (Typ F). Nach neuer Produktnorm ist dieser Pfad an konkrete Schutzmaßnahmen und typischerweise bis 960 Wp Modulleistung gebunden.
Wieland-Stecker
Konservativer Anschlussweg für größere Modulkonfigurationen bis 2.000 Wp oder wenn die konkrete Installation nicht eindeutig in den Haushaltssteckdosen-Pfad fällt.
Tipp
Prüfe vor dem Kauf die Herstellerdokumentation zur Produktnorm und lass unklare oder größere Installationen von einer Elektrofachkraft einordnen.
Zweirichtungszähler — wann braucht man ihn?
Ein Zweirichtungszähler misst sowohl den bezogenen Strom als auch den eingespeisten Strom. Nach der vereinfachten MaStR-Registrierung informiert das Register den Netzbetreiber, der einen nötigen Zählerwechsel einordnet.
- Moderner Zweirichtungszähler bereits vorhanden — kein Austausch nötig
- Alter Einrichtungszähler — Netzbetreiber prüft Austausch nach Registrierung
- Rückwärtslaufender Ferraris-Zähler — nicht als Dauerzustand einplanen; Netzbetreiber prüft
Plane den Zähler nicht als Kaufversprechen ein. Die verbindliche Einordnung kommt vom zuständigen Netzbetreiber.
Genehmigung der Eigentümerversammlung
Bei Eigentumswohnungen kann die Montage gemeinschaftliches Eigentum oder das äußere Erscheinungsbild betreffen. § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG privilegiert Steckersolargeräte, aber die konkrete Art der Durchführung darf geregelt werden. Wichtig: Auch privilegierte Maßnahmen brauchen vor der Montage einen Gestattungsbeschluss (BGH, 18.07.2025, V ZR 29/24).
Positiv-Beschluss
Wenn mehr als 50% der Eigentümer stimmen, gilt der Beschluss als gefasst. Danach darfst du dein Balkonkraftwerk installieren.
Ablehnung möglich
Die Eigentümerversammlung kann aus berechtigten Gründen ablehnen — etwa bei Brandschutzbedenken oder optischen Beeinträchtigungen.
Häufige rechtliche Fragen
Was regelt § 554 BGB bei Balkonkraftwerken?
§ 554 BGB nennt Steckersolargeräte ausdrücklich: Mieter können verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen zur Stromerzeugung durch Steckersolargeräte erlaubt. Der Anspruch kann aber entfallen, wenn die Veränderung dem Vermieter im Einzelfall nicht zumutbar ist.
Muss ich mein Balkonkraftwerk im MaStR anmelden?
Ja — steckerfertige Solaranlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Für Anlagen bis 2.000 W Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung ist die Registrierung vereinfacht; die frühere direkte Netzbetreiber-Meldung entfällt bei unentgeltlicher Abnahme in der Regel.
Was ist der Unterschied zwischen Schuko und Wieland-Stecker?
Der Schuko-Stecker ist der normale Haushaltsstecker. Nach der neuen Produktnorm ist der Haushaltssteckdosen-Pfad an konkrete Sicherheitsanforderungen und typischerweise 960 Wp Modulleistung gebunden; bis 2.000 Wp bleibt eine spezielle Energiesteckvorrichtung bzw. Elektrofachkraft-Einordnung konservativer.
Brauche ich einen Zweirichtungszähler?
Der Netzbetreiber prüft den Zähler nach der MaStR-Registrierung. Moderne Zweirichtungszähler passen meist. Rückwärtslaufende Ferraris-Zähler sind nicht als Dauerzustand zu planen; der Netzbetreiber kann den Austausch veranlassen.
Brauche ich bei einer Eigentumswohnung eine Genehmigung der Eigentümerversammlung?
Ja, aber mit einer wichtigen Bedingung: Nach § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG (seit 17. Oktober 2024) hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattung einer baulichen Veränderung, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dient — die Gemeinschaft kann das „Ob" nicht mehr ablehnen. Allerdings braucht es vor der Montage trotzdem einen Gestattungsbeschluss der Eigentümerversammlung. Der BGH hat am 18. Juli 2025 (V ZR 29/24) klargestellt: Wer ohne Beschluss montiert, muss bei einem Beseitigungsverlangen der Gemeinschaft mit Rückbau rechnen — auch wenn die Anlage privilegiert ist und technisch einwandfrei funktioniert. Richtig ist also: erst den Beschluss beantragen und herbeiführen, dann montieren. Die Gemeinschaft regelt das „Wie" (Befestigung, Optik, Statik), darf den Anspruch dadurch aber nicht aushöhlen.
Bevor du irgendwo kaufst: Kläre die rechtlichen Voraussetzungen für deine Situation. Unser Rechner zeigt dir, was dein Balkon an Strom machen kann — und ob sich die Anschaffung lohnt.
→ Zum Ertrags-RechnerDeine nächsten Schritte
1. Mieter?
Zustimmung des Vermieters
§ 554 Abs. 1 BGB, schriftliche Vorlage, Tipps für die Zustimmung.
2. Ertrag rechnen
Lohnt sich das für mich?
Balkonrichtung, Sonnenstunden, Stromverbrauch — der Rechner zeigt es dir.
3. MaStR Anmeldung
5 Minuten, online, Pflicht
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung.
4. Dann vergleichen
Welches Set passt?
Transparent vergleichen, ohne versteckte Werbung.