Die Antwort ändert sich erst dann, wenn dein Fall nicht mehr typisch ist
Für den normalen Steckersolar-Fall ist die kurze Antwort wirklich kurz. Komplizierter wird es erst bei groesseren oder technisch anderen Konstellationen.
Typisches Steckersolargerät
MaStR ist der zentrale Pflichtpfad.
Laut Umweltbundesamt reicht bei bis zu 2.000 W Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung die Anmeldung im Marktstammdatenregister.
Alter Zähler vorhanden
Der Netzbetreiber prüft und tauscht ihn gegebenenfalls aus.
Das Gerät darf laut Umweltbundesamt trotzdem bereits betrieben werden; der Zaehlerprozess läuft danach.
Kein typischer Steckersolar-Fall
Dann endet der einfache Pfad.
Groessere oder anders angeschlossene Anlagen gehören nicht mehr in dieselbe Kurzantwort.
So gehst du in der Praxis vor
Wenn dein Fall im vereinfachten Steckersolar-Korridor liegt, reicht meist diese Reihenfolge.
Schritt 1
Technische Basisdaten des Geraets notieren und den Fall nicht groesser machen, als er ist.
Schritt 2
Die Anlage im Marktstammdatenregister sauber registrieren.
Schritt 3
Den Zaehlerstatus beobachten und die Rueckmeldung des Netzbetreibers abwarten.
Schritt 4
Bestätigungen und Zählerfotos ablegen, falls später Rückfragen auftauchen.
Nicht vermischen
Von hier aus sinnvoll weiter
Wenn die Kurzantwort sitzt, brauchst du meist nur noch den nächsten sauberen Schritt.
Anmeldung
Pflichtprozess Schritt für Schritt
Wenn du den ganzen MaStR- und Zaehlerpfad in Reihenfolge sehen willst.
Zur SeiteZaehlerfrage
Alter Zähler oder Zweirichtungszaehler?
Wenn die eigentliche Unsicherheit beim Zähler und der Uebergangsphase liegt.
Zur SeiteCheckliste
MaStR-Checkliste drucken
Wenn du jetzt lieber Unterlagen vorbereitest als weiter zu lesen.
Zur SeiteOffizielle Quellen für diese Antwort
Umweltbundesamt
Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)
Das UBA trennt den vereinfachten MaStR-Pfad, die Zaehlerpruefung und den Weiterbetrieb bei altem Zähler klar.
Bundesnetzagentur / MaStR
Marktstammdatenregister
Das Pflichtregister für typische Steckersolargeräte und ihre Folgeaenderungen.