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Methodik: Meine Solarakte und Produktcheck

Hier steht, wie die Solarakte aus deinen Antworten ein Urteil ableitet, welche Setregeln der Produktcheck prüft und wo die Grenzen liegen. Es ist keine Rechtsberatung.

Angaben vom 2026-10-20|Recht, Norm und Empfehlung getrennt dargestellt

Die sieben Fragen

Die Akte fragt sieben Dinge ab. Jede Antwort ist optional, wirkt aber auf das Urteil.

  1. 1. Worum geht es gerade?
  2. 2. Wie wohnst du?
  3. 3. Wo soll oder steht das Gerät?
  4. 4. Was blockiert dich am meisten?
  5. 5. Wie weit bist du gerade?
  6. 6. Wie ist das mit Speicher?
  7. 7. Wie wichtig ist Förderung für die Entscheidung?

So entsteht das Urteil

Das Urteil ist eine Regelkette, keine Punktzahl und kein Kaufrat.

Die Solarakte prüft die Fallgruppen in dieser Reihenfolge. Die erste Gruppe, die auf deine Antworten passt, bestimmt das Urteil. Die übrigen Punkte stehen als Begleitgründe darunter.

  1. Stand der Akte: installiert, gekauft oder noch nichts gekauft
  2. Zustimmung bei Miete oder WEG
  3. Anschluss, Montageort oder Sondermontage
  4. Förderung, wenn sie für dich entscheidend ist
  5. Speicher, wenn er geplant oder vorhanden ist
  6. Wirtschaftlichkeit, wenn sie dein Hauptthema ist
  7. Anmeldung und Zähler vor dem Kauf
  8. Produktauswahl, wenn du sie ausdrücklich als Engpass nennst

Eine Kaufabsicht allein macht einen Fall nicht vergleichsbereit. Vergleichsbereit ist ein Fall nur, wenn der Produktvergleich als Engpass gilt und keine offene Pflichtfrage davor liegt. Nach einer Bestellung zählt der Stand der Anlage, nicht die Absicht.

Die Zahlen aus dem Rechner und dem Finder laufen nicht in das Urteil ein. Die Solarakte rechnet keine Ersparnis aus.

Setregeln für Steckersolargeräte

Der Produktcheck vergleicht die Angaben aus einem Listing mit diesen Grenzen. Jede Grenze nennt ihre Quelle und das Prüfdatum.

Die Grenzen im Einzelnen: 2 kW installierte Leistung (Modulleistung) und 800 VA Wechselrichter-Ausgangsleistung nach EEG § 8 Abs. 5a. Für den Haushaltsstecker nennt die DKE-FAQ zur Vornorm DIN VDE V 0126-95 960 W Gesamtmodulleistung. Den Normtext haben wir nicht eingesehen; wir zeigen den Wert deshalb nur als Hinweis, nie als Urteil.

  • Installierte Leistung bis 2 kW (Modulleistung)

    Quelle: Bundesnetzagentur: Balkon-Solaranlagen (FAQ, Stand 21.02.2025)

    Geprüft am 20. Oktober 2026 · Primärquelle: ein Urteil über die Grenze ist möglich.

  • Haushaltsstecker: Hinweis 960 W laut DKE-FAQ (Normtext nicht eingesehen)

    Quelle: DKE-FAQ zu DIN VDE V 0126-95:2025-12 (DKE/K 373, Stand 17.12.2025); Normtext nicht eingesehen

    Geprüft am 20. Oktober 2026 · Hinweis, Quelle offen: Der Normtext wurde nicht eingesehen. Es gibt nur einen offenen Hinweis, kein Urteil.

  • Steckertyp im Listing genannt

    Quelle: DKE-FAQ zu DIN VDE V 0126-95:2025-12 (DKE/K 373, Stand 17.12.2025); Normtext nicht eingesehen

    Geprüft am 20. Oktober 2026 · Hinweis, Quelle offen: Der Normtext wurde nicht eingesehen. Es gibt nur einen offenen Hinweis, kein Urteil.

  • Wechselrichter höchstens 800 VA

    Quelle: EEG 2023 § 8 Abs. 5a (Steckersolargeräte, 2 kW, 800 VA, Entnahmestelle)

    Geprüft am 20. Oktober 2026 · Primärquelle: ein Urteil über die Grenze ist möglich.

  • Summe aller Steckersolargeräte hinter einer Entnahmestelle höchstens 800 VA

    Quelle: Bundesnetzagentur: Balkon-Solaranlagen (FAQ, Stand 21.02.2025)

    Geprüft am 20. Oktober 2026 · Primärquelle: ein Urteil über die Grenze ist möglich.

  • Registrierung im Marktstammdatenregister

    Quelle: Bundesnetzagentur: Balkon-Solaranlagen (FAQ, Stand 21.02.2025)

    Geprüft am 20. Oktober 2026 · Primärquelle: ein Urteil über die Grenze ist möglich.

Zusätzlich gibt es Hinweise zur Hardware-Paarung. Ein Wechselrichter unter der Hälfte der Modulleistung gilt als Faustregel (Annahme), nicht als gesetzliche Grenze.

Was der Produktcheck prüft

Der Produktcheck liest nur, was im Listing steht oder du eingibst. Fehlt eine Angabe, steht sie als offen da.

  • Modulleistung insgesamt, aus Modulzahl und Wp je Modul
  • Wechselrichterleistung in VA, nur wenn das Listing VA nennt
  • Steckertyp (Schuko, Wieland oder Energiesteckvorrichtung), nur wenn er im Listing steht
  • Zahl weiterer Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle, nur wenn du sie angibst
  • Hinweise zur Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • Angaben zu Zertifikat, Konformitätserklärung und Rückstromschutz (meist offen, wenn das Listing schweigt)

Grenzen

Was Solarakte nicht leistet.

  • Keine Rechtsberatung. Die Angaben ersetzen keine Auskunft eines Anwalts oder einer Behörde.
  • Keine Freigabe und keine Konformitätsbestätigung für ein Produkt.
  • Keine Prüfung vor Ort. Montage und Anschluss prüft ein Fachbetrieb.
  • Keine Prüfung der Angaben beim Händler. Der Produktcheck liest das Listing, mehr nicht.

Stand und Korrekturen

Wann die Regeln zuletzt geprüft wurden und wo Änderungen stehen.

Stand der Setregeln: 20. Oktober 2026. Änderungen an Zahlen oder Regeln stehen im Korrekturprotokoll der Rechenmethodik.

Korrekturprotokoll öffnen