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Steuern

Balkonkraftwerk und Mehrwertsteuer: was der Nullsteuersatz bedeutet

Stand der Informationen: 16.10.2026. Redaktion Balkonkraftwerkfinder. Keine Steuerberatung.

Angaben vom 2026-10-16|Recht, Norm und Empfehlung getrennt dargestellt

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Redaktion

Redaktion Balkonkraftwerkfinder

Über die Redaktion

Stand der Informationen

Angaben vom 2026-10-16

Quellen und Korrekturen

Kurzantwort

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf oder an Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG). Balkonkraftwerke fallen darunter, wenn du sie als Betreiber an deiner Wohnung nutzt. Das ist ein Nullsteuersatz, keine Steuerbefreiung. Erträge aus kleinen PV-Anlagen sind zusätzlich unter Voraussetzungen einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG).

Wann gilt 0 % Umsatzsteuer?

Laut § 12 Abs. 3 UStG gilt der Nullsteuersatz für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der wesentlichen Komponenten und Speicher, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen und bestimmten Gebäuden installiert wird. Für Anlagen bis 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister gelten diese Voraussetzungen als erfüllt.

Für dich heißt das: - Kaufst du ein Balkonkraftwerk oder einen Speicher dafür für deine Wohnung, weist der Händler in der Regel 0 % USt aus. - Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, fallen 19 % an. - Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen. Der Händler prüft sie beim Verkauf, viele fragen sie im Bestellprozess ab.

Wie Preise korrekt angegeben werden

Ein Preis mit Nullsteuersatz ist trotzdem ein Gesamtpreis. Wir schreiben Preise deshalb so:

„1.000,00 € Gesamtpreis inkl. MwSt. (0 % USt nach §12 Abs. 3 UStG – gilt für Lieferung an Betreiber einer PV-Anlage auf/an Wohngebäuden; sonst zzgl. 19 %, also 1.190,00 €)“ , dazu Versandkosten und Stand-Datum (Rechenbeispiel, kein Angebot). Beispiel: Anker SOLIX Solarbank 3 E2700 Pro.

Bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück?

Wenn der Händler bereits 0 % berechnet hat, gibt es nichts zurückzuholen. Hat er 19 % berechnet, obwohl die Voraussetzungen erfüllt waren, wende dich zuerst an den Händler. Zum weiteren Ablauf haben wir keine verbindliche Quelle gefunden (ungeprüft); frag im Zweifel eine Steuerberatung.

Einkommensteuer auf den Ertrag

Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen auf, an oder in Gebäuden steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut MaStR bis zu 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem beträgt. Ein Balkonkraftwerk mit bis zu 2.000 Wp liegt unter der Grenze je Einheit; zählen musst du aber alle deine Anlagen zusammen. Für eingesparten Netzstrom fällt ohnehin keine Steuer an.

Wie lange gilt der Nullsteuersatz?

§ 12 Abs. 3 UStG ist nicht befristet (Stand 16.10.2026). Gesetzesänderungen sind möglich. Wir prüfen die Seite mit Datum.

Österreich

Diese Seite gilt nur für Deutschland. In Österreich gelten eigene Regeln, die wir hier nicht abdecken.

Hinweis

Weitere Kosten senken: Förderungen. Speicher-Entscheidung: Balkonkraftwerk mit Speicher.

Hinweis: Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Rechts- oder Ertragsgarantie.

Häufige Fragen

Ist ein Balkonkraftwerk von der Mehrwertsteuer befreit?

Rechtlich nicht befreit: Es gilt ein Steuersatz von 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt 0 % auch für den Speicher?

Ja, laut § 12 Abs. 3 UStG zählen Stromspeicher zu den begünstigten Komponenten, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist der Ertrag einkommensteuerpflichtig?

Unter den Voraussetzungen von § 3 Nr. 72 EStG ist er steuerfrei. Ob und wie du das in deiner Steuererklärung angibst, klärst du im Zweifel mit einer Steuerberatung.